Totensonntag

Der Totensonntag – jedes Jahr am Sonntag vor dem 1. Advent – wurde am 17.11.1816 eingeführt durch König Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Der Totensonntag ist immer der letzte Sonntag im Kirchenjahr. Er ist kein gesetzlicher Feiertag, so doch ein besonders geschützter „stiller“ Feier- und Gedenktag, für den bestimmte Einschränkungen gelten. Der Totensonntag, der auch Ewigkeitssonntag genannt wird, ist das  evangelische Gegenstück zum katholischen Allerseelen.

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