Der 5. Juni ist der dänische Nationalfeiertag. Er wird Grundlovsdag, dänisch für: Tag des Grundgesetzes genannt. Der ‚Grundlovsdag’ war zwischen 1891 und 1975 war offiziell ein halber Feiertag. Obwohl der Nationalfeiertag heute kein arbeitsfreier Tag mehr ist, schließen Geschäfte und Behörden an diesem Tag ganz oder früher. Die dänische Verfassung, am 5. Juni 1849 nach Unterschrift durch König Frederik VII. eingeführt , ersetzte das absolutistische Königsgesetz von 1665 und begründete die Konstitutionelle Monarchie.
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