Am 5. August 1940 wurde der 15. August zum Staatsfeiertag des Landes Liechtenstein erklärt. Zum einen war der 15. Augustmit Mariä Himmelfahrt schon ein Feiertag, zum anderen hatte der damalige Regent, Fürst Franz-Joseph II. am 16. August seinen Geburtstag. Nach dem Tode des Regenten wurde der Feiertag beibehalten und 1990 per Gesetz zum Staatsfeiertag.
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