26. November: Totensonntag

Offiziell wurde der Totensonntag am 17.11.1816 eingeführt durch König Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Der Totensonntag ist immer der letzte Sonntag im Kirchenjahr und findet jedes Jahr am Sonntag vor dem 1. Advent statt. Er ist kein gesetzlicher Feiertag, so doch ein besonders geschützter „stiller“ Feier- und Gedenktag, für den bestimmte Einschränkungen gelten. Der Totensonntag, der auch Ewigkeitssonntag genannt wird, ist das evangelische Gegen-stück zum katholischen Allerseelen.

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