26. April Tag gegen Lärm

Der 26. April ’23 ist der „Tag gegen Lärm“. – Alljährlich veranstaltet die Deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA) Lärm in Zusammenarbeit mit dem Arbetisring Lärm der DEGA (ALD) und den Fachausschüssen „Lärm: Wirkung und Schutz“ sowie „Hörakustik“ den „Lärmschutztag“ am letzten Mittwoch im April.

Seit 1998 findet der „Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day“ (TgL) in Deutschland statt. Das Datum ist mit dem „International Noise Awareness Day“ abgestimmt.

Geräusche können überlebenswichtig sein, sie sind allgegenwärtig, gehören zum täglichen Leben einfach dazu. Wenn jedoch ein Schll- bzw. Lärmpegel dauerhaft erhöht ist, wenn wir längere Zeit einem Schllpegel von 80 Dezibel oder mehr ausgesetzt sind, drohen gesundheitliche Probleme, wie z.B. die Lärmschwerhörigkeit, eine der häufigsten Berufskrankheiten am Bau.
Daher ist es eine wichtige Aufgabe der Unternehmen und Arbeitgeber, die Berufstätigen am Arbeitsplatz vor Gefährdung durch Lärm zu schützen.

Einzelheiten hierzu regelt die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV). Die Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit lässt sich erfahrungsgemäß mit einfachen Mitteln wirkungsvoll bekämpfen bzw. verhindern. Denkbar ist auch die Verwendung von leiseren oder geräuschge-dämmten Maschinen, deren rechtzeitige Wartung und anderen Maßnahmen, die den Lärmpegel von vorneherein niedrig halten.

Lärm

Bei dauerhafter Lärmbelastung von mehr als 80 Dezibel müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, z. B. in Form von Kapselgehörschützern, Ohrstöpseln oder individuell angefertigten Otoplastiken. Eine Tragepflicht besteht ab einem Wert von 85 dB(A).

Der diesjährige „Lärmschutztag“ am 26. April ’23 steht unter dem Motto „Mach mal leise!“. – Die Bauberufsgenossenschaft des Baugewerbes (BG BAU) veranstaltet zu diesem Thema Aktionstage in den Ausbildungszentren der Bauwirtschaft. Hier können Auszubildende – und sicher auch andere Interessierte – lernen, was Lärm ist, wie er wirkt und wie man sich vor Lärmfolgen schützen kann.

Lärmschutz im öffentlichen Bereich

Auch im öffentlichen Bereich sind Lärmschutzmaßnahmen möglich und wichtig. So können Verwaltungen Lärmschutzmaßnahmen planen und umsetzen durch Verkehrsplanung, durch Tempolimits, durch schall- und lärmreduzierende Bauleitplanung, durch Lärmschutzbauwerke und ähnliches.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Straßenverkehr mögen zum Lärmschutz beitragen durch rücksichtsvolle, vorausschauende Teilnahme am Straßenver-kehr und die reduzierte und überlegte Verwendung von motorisierten Fahrzeugen.

Die Themenseite der BG BAU zu Lärm und Vibration

Die Seite zum Tag hier.

Gesundheit am 7. April
Kopfschmerzen am 5. September
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 28. April
Umwelt am 5. Juni

Am heutigen Tag finden außerdem statt:
– der Jahrestag der Katastrophe von Tschernobyl
– der Tag des geistigen Eigentums
– der Tag der erneuerbaren Energien
– der Tag der Sekretärinnen, Sekretäre und Bürokräfte

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