Obwohl schon 1999 als gesetzlicher Feiertag abgeschafft. ist dieser Tag nach wie vor fester Bestandteil des protestantischen Glaubens. (Der Buß- und Bettag ist nur noch in Sachsen gesetzlicher Feiertag) 1852 wurde von der Eisenacher Konferenz erstmalig ein einheitlicher Buß- und Bettag vorgeschlagen. Dieser Buß- und Bettag fällt auf Mittwoch vor Totensonntag, dem letzten Sonntag des evangelischen Kirchenjahres.
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