Der 23. Mai ist der Tag des Grundgesetzes
Das Grundgesetz bildet die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Am Anfang des Grundgesetzes stehen die Grundrechte. Sie dürfen nicht verletzt werden.
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet.
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