Gedenktag zur Konstituierung des ersten deutschen Bundestages
Am 7. September 1949 fand in Bonn die konstituierende Sitzung des ersten Deutschen Bundestages statt. Diesem historischen Ereignis ging eine lange Vorlaufphase voraus.
Nach der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 übernahmen die vier Siegermächte die Staatsgewalt im besetzten Deutschland. Da sie mit der Sowjetunion zu keinem Kompromiss bezüglich der deutschen Zukunft kamen, fassten die Westmächte den Entschluss, zumindest auf ihrem Gebiet eine bundesstaatlich gegliederte, parlamentarische Demokratie zu errichten. Die Ministerpräsidenten der Länder wurden deshalb mit der Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung beauftragt, welche am 1. September 1948 in Bonn unter dem Namen „Parlamentarischer Rat“ zusammentrat. Der Rat bestand aus Mitgliedern, die von den Landesparlamenten entsandt worden waren, sowie nicht voll stimmberechtigten Berliner Vertretern. Der Parlamentarische Rat hatte die Aufgabe, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten, das am 23. Mai 1949 in Kraft trat. Die verfassungsrechtliche Grundlage für den Deutschen Bundestag war geschaffen.
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