Durch Parlamentsentscheid trennte sich die Tschechoslowakei zum 1. Januar 1993 in die beiden eigenständigen Staaten Slowakei und Tschechien. Die Tschechische Republik, so lautet der amtliche Name, wurde am 19. Januar 1993 UN-Mitglied.
Durch Parlamentsentscheid trennte sich die Tschechoslowakei zum 1. Januar 1993 in die beiden eigenständigen Staaten Slowakei und Tschechien. Die Tschechische Republik, so lautet der amtliche Name, wurde am 19. Januar 1993 UN-Mitglied.
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