Das Grundgesetz bildet die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Am Anfang des Grundgesetzes stehen die Grundrechte. Sie dürfen nicht verletzt werden.
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet. Es sollte eine Übergangslösung bis zu einer gesamtdeutschen Verfassung sein.
Dieser Zwischenlösungscharakter kam auch in der Präambel (“für eine Übergangszeit”) und im Schlussartikel 146 zum Ausdruck: “Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”
Das Grundgesetz wurde zur gesamtdeutschen Verfassung mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990.
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