Maifeiertag

Kurz nach Ende des Bürgerkrieges 1865 wurde von amerikanischen Gewerkschaften erstmals die Forderung nach Einführung des Acht-Stunden – Tages erhoben. Die Durchsetzung zog sich bis in die 1880er Jahre hin. Aus dieser Zeit stammt auch die Wahl des 1. Mai als Streiktermin. Man wählte den „Moving Day“, der traditionell als Tag für Abschluss und Aufhebung von Verträgen galt und forderte die Aufnahme des 8-Stunden Tages in die neuen Arbeitsverträge. Am 1.Mai 1886 traten erstmals 400.000 Arbeiter in den Streik.

Die Arbeiterbewegung kam über Frankreich nach Deutschland, wo schon im Dezember 1889 18 Gewerkschaften ihre Absicht erklärten, am 1.Mai zu streiken. Trotz drohender Sanktionen beteiligten sich etwa 100.000 Arbeiter.

Die SPD beschloss im Oktober desselben Jahres, den 1. Mai als Feiertag der Arbeiter einzuführen. Zunächst wurde der 1. Mai 1919 zum gesetzlichen Feiertag erklärt. 1933 bemächtigten sich die Nationalsozialisten dieses Tags, den Hitler zum „Feiertag der nationalen Arbeit“ erklärte. Der Maifeiertag wurde im April 1946 vom alliierten Kontrollrat als gesetzlicher Feiertag bestätigt.

Nachdem die beiden deutschen Staaten jahrzehntelang ihre jeweils eigene Version begingen, konnte nach dem Zusammenbruch des Sozialismus der 100. Jahrestag des 1. Mai in der neugewonnenen staatlichen Einheit vor dem Berliner Reichstag gefeiert werden

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