Am Waldmännchentag, auch Waldfest genannt, war es früher aus Aberglauben in vielen Regionen Deutschlands untersagt, am 2. Januar Waldarbeiten durchzuführen. Wer sich dem widersetzte und die Ruhe im Wald störte, an dem würde sich das Waldmännchen, ein Kobold, rächen. Im 15. Jahrhundert kam der Schlägelstag dazu, an dem auch die Arbeiten im Bergbau zu unterbleiben hatten.
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