Der 27. Oktober wird als „Tag des audiovisuellen Erbes“ gefeiert. Er erinnert an die „Empfehlung zum Schutz und zur Erhaltung bewegter Bilder“, die die UNESCO am 27.10.1980 verabschiedet hat. Der Welttag soll das audiovisuelle Kulturerbe stärker in das öffentliche Bewusstsein bringen und auf die Notwendigkeit hinweisen, es zu schützen. Weltweit übernehmen Filmarchive die Aufgabe des Sammelns, der Sicherung und der Präsentation von filmischen Werken.

Der Tag des audiovisuellen Erbes wird jedes Jahr am 27. Oktober begangen. Er wurde von der UNESCO ins Leben gerufen, um auf die Bedeutung von Film-, Ton- und Videodokumenten als Teil des kulturellen Erbes der Menschheit aufmerksam zu machen. Diese einzigartigen Quellen spiegeln Geschichte, Wissen, Sprache, Kunst und Alltagsleben wider – und sind damit ein unverzichtbarer Bestandteil unseres kollektiven Gedächtnisses.
Audiovisuelle Medien sind jedoch besonders gefährdet. Viele historische Aufnahmen sind auf Tonbändern, Filmrollen oder Videokassetten gespeichert. Diese können im Laufe der Zeit zerfallen oder technisch nicht mehr abspielbar sein. Ohne rechtzeitige Sicherung drohen wertvolle Dokumente unwiederbringlich verloren zu gehen. Der Aktionstag macht auf diese Gefahren aufmerksam und betont die Notwendigkeit von Digitalisierung, Archivierung und internationaler Zusammenarbeit.
Der Tag des audiovisuellen Erbes würdigt zugleich die Arbeit von Archiven, Museen, Bibliotheken und vielen Fachleuten, die sich weltweit für den Erhalt dieser Quellen einsetzen. Er lädt die Öffentlichkeit ein, die Vielfalt audiovisueller Zeugnisse zu entdecken – sei es in Filmvorführungen, Radiosendungen, Online-Ausstellungen oder Bildungsprojekten.
Der heutige 27. Oktober erinnert daran, dass das audiovisuelle Erbe nicht nur Vergangenheit dokumentiert, sondern auch unsere Gegenwart und Zukunft prägt. Es zu bewahren bedeutet, Geschichte lebendig zu halten und kommenden Generationen Zugang zu Wissen, Kultur und Identität zu ermöglichen.
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