Seit dem Jahr 1891 wird in der Schweiz am 1. August die Bundesfeier als gesetzlicher Feiertag begangen. Damit gedenkt die Schweizer Eidgenossenschaft des Bundesbriefes aus dem Jahre des Herrn 1291 zu Anfang des Monats August. Der Bundes-brief’, eine auf Anfang August 1291 datierte Urkunde wurde zum Gründungsdokument des Schweizer Eidgenossenschaft erhoben. Der drin besiegelte Rütlischwur war ein Bund von Vertretern der drei Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden gegen die Habsburger, geschlossen auf dem Rütli, einer Bergwiese am westlichen Ufer des Urnersees, einem Teil des Vierwaldstädtersees.
Kategorie: 01. August
ein Tag im August